Statement zu Totos Urteil und Solidaritätskundgebung am 16.04.2020
Am 16.04.2020 fand vor dem Hamburger Landgericht die Berufungsverhandlung gegen Toto aus Kiel statt. Toto wurde am 06.09.2019 vom Amtsgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er wurde am Rande einer Spontandemo im Nachklang der von der Polizei gewaltsam zerschlagenen „Welcome To Hell“-Demo am 06.07.2017 während den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg festgenommen. Er soll für einen Flaschenwurf verantwortlich sein. Zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Gegen das Urteil legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie wollte noch ein härteres Urteil erwirken.
Der Berufungsprozess fand nun trotz des Coronavirus-Lockdowns statt. Inmitten von Zeiten, in denen Behörden größtenteils geschlossen sind, das öffentliche Leben lahmgelegt, staatlich verordnete Kontaktverbote zwischen Menschen bestehen und die Hamburger Polizei jegliche politische Versammlung, teilweise gewaltsam, verhindert.
Kundgebung
Da im Voraus bereits bekannt und erwartbar war, dass aufgrund der Corona-Situation nur sehr wenige Unterstützer*innen den Prozess direkt im Saal verfolgen können, wurde eine Kundgebung angemeldet, um Toto auch vor dem Gericht zu unterstützen, Öffentlichkeit herzustellen und einen Anlaufpunkt für Menschen zu gewährleisten, die nicht am Prozess teilnehmen können.
Die Versammlungsbehörde hatte die Kundgebung im Vorfeld für lediglich 10 Menschen genehmigt, obwohl natürlich für die Veranstalter*innen nicht planbar war, wie viele Teilnehmer*innen dem Aufruf folgen würden. Bereits kurz nach dem Beginn der Kundgebung tauchten mehrere Polizeifahrzeuge auf. Die Polizei versuchte die ca. 35-40 Unterstützer*innen von Toto, die zu der öffentlich mobilisierten Aktion kamen, von der Teilnahme an der Kundgebung abzuhalten. Lediglich 10 Aktivist*innen durften mit Transparenten vor dem Gericht stehen, die anderen mussten sich mehrere Meter weit wegbewegen oder auf die andere Straßenseite wechseln. Doch obwohl alle, sowohl „Teilnehmer*innen“ als auch „Umstehende“ die Corona-Sicherheitsabstände (Auflage waren 2m Abstand) einhielten und viele noch zusätzlich einen Mundschutz und Handschuhe trugen, drangsalierte die Polizei immer wieder die Menschen auf der anderen Straßenseite. Schlussendlich wurden Platzverweise erteilt, Ordnungsgelder angedroht und einige Fahnen und Transparente beschlagnahmt. Auch die Personalien von einzelnen Aktivist*innen, die angeblich gegen die Abstände verstoßen hätten, wurden aufgenommen. Um weitere Personalienfeststellungen und Bußgelder zu vermeiden, wurde die Kundgebung nach etwa einer Stunde beendet. Halten wir fest: trotz Anmeldung und Genehmigung einer Kundgebung und dem Angebot, den Infektionsschutz mit Mundschutz und Handschuhen zu erweitern, nutzt die Polizei die „Corona-Krise“ als Vorwand, um legalen Protest einzuschränken oder gar unmöglich zu machen.
Kleiner Hinweis: Falls ihr Bußgelder oder Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt, wendet euch an die Rote Hilfe e.V. OG Hamburg und Waterkant Antifa.
Der Prozess
Der eigentliche Prozess begann mit einer Stunde Verspätung, da einer der Schöffen verschlafen hatte. Zu Beginn stellte Richter Carsten Engler klar, dass er dem Urteil des Amtsgerichts glauben schenkt und keine Einstellung oder gar ein Freispruch für Toto zu erwarten sei. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft hatten kein Interesse an einer erneuten Beweisaufnahme, sondern lediglich einer Verhandlung über das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nur auf eine Bewährung einlassen, wenn Toto ein Geständnis ablege und Reue zeige, und nicht nur eine „Geständnisfiktion“. Richter Engler signalisierte jedoch, dass er eventuell einer Bewährung zustimmen könne, wenn Toto und sein Verteidiger Björn Elberling das Urteil des Amtsgerichts nicht anfechten und Toto sich zu seinen persönlichen Verhältnissen äußere.
Nach zwei kurzen Unterbrechungen zur Beratung entschieden sich Toto und seine Verteidigung aus prozesstaktischen Gründen, die „Schuld“ anzuerkennen und die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken. Es folgte eine Befragung Totos zu seinen persönlichen Verhältnissen und beruflichen Werdegang. Im Anschluss hielt die Staatsanwältin ihr Plädoyer, in dem sie von der Gefährdung von Polizeibeamten, „abstrakten Gefahrenlagen“ während der Proteste gegen den G20-Gipfel und „generalpräventiven Aspekten“ redete und wie zu erwarten eine Gefängnisstrafe für Toto forderte. Sie bemängelte, dass er kein Geständnis ablegte und und sich nicht zur Tat äußerte.
Der Verteidiger Elberling erwähnte im Plädoyer nochmals die dünne Beweislage und bezweifelte, dass ein (schon als Landfriedensbruch gewerteter) Flaschenwurf in die grobe Richtung eines Wasserwerfers und einer gepanzerten Polizeieinheit überhaupt als versuchte Körperverletzung gewertet werden könne. Für den Vorwurf des Widerstands sei höchstens eine Geldstrafe zu verhängen. Außerdem betonte der Anwalt Totos positive „Sozialprognose“. Da jetzt jedoch lediglich über das Strafmaß verhandelt wurde, beantragte Elberling für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung. Er betonte im gleichen Atemzug, dass er nach wie vor von der Unschuld von Toto überzeugt sei.
Nach einer weiteren Pause verkündete Richter Engler das Urteil, das er und die zwei Schöffen gefällt hatten: Ein Jahr und zwei Monate auf vier Jahre Bewährung plus 1000€ Geldstrafe zu zahlen an eine soziale Einrichtung, sowie 50% der Prozesskosten. Er hielt Toto seine „positive Sozialprognose“ und die sog. „Geständnisfiktion“ (das nicht-anfechten des Urteils des Amtsgerichts), mit der eine erneute Hauptverhandlung vermieden wurde, zu Gute. Er betonte jedoch auch, dass er Toto für schuldig hält und er nur „haarscharf“ an einer Gefängnisstrafe vorbeigekommen sei. Der Staatsanwältin sah man eindeutig ihr Missfallen am Urteil an.
Trotz dieses für Toto einigermaßen glimpflich ausgegangenen Urteils – er muss nicht ins Gefängnis – ändert es nichts an der Tatsache, dass es sich um ein politisch motiviertes Urteil ohne eindeutige Beweise und voller widersprüchlicher Zeugenaussagen handelt. Dass die Verteidigung von einer erneuten Beweisaufnahme absah, lag lediglich daran, dass Richter und Staatsanwaltschaft von vorneherein klar machten, dass in diesem Fall bei einer erneuten Verurteilung nicht mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen sei. Dies machte die Verteidigung am gestrigen Tage zu einer schwierigen Angelegenheit und Toto musste am Ende auf das vorher signalisierte Entgegenkommen des Richters hoffen.
Er hat während des gesamten Prozesses, trotz des immensen Drucks, keine Einlassung, keine Aussagen zur Sache gemacht und sich trotz der Gefahr einer Gefängnisstrafe nicht von der ihm vorgeworfenen, jedoch nicht bewiesenen, Tat distanziert!
„Getroffen hat es Toto, gemeint sind wir Alle“
Trotz einer vierjährigen Bewährungsstrafe ist Toto nun froh, dass der Prozess endlich vorbei ist und eine Gefängnisstrafe abgewendet werden konnte. Die #FreeToto-Soligruppe bedankt sich bei allen Unterstützer*innen, die Toto vor Ort oder anders supportet haben.
Trotz Alledem: Kampf der Klassenjustiz – der Kampf für die befreite Gesellschaft geht weiter!
Diese Verurteilung ist als ein weiterer Angriff auf die gesamte politische Linke zu werten. Getroffen hat es Toto, gemeint sind wir Alle. Wir werden uns weiterhin nicht von Versammlungsverboten, Prozessen und Polizeigewalt einschüchtern lassen. Kämpfen wir für eine Welt ohne Ausbeutung, ohne Unterdrückung und ohne Krieg!
Es wird weiterhin Geld zur Begleichung der Anwalts- und Prozesskosten und der Strafe gesammelt, ihr könnt auf das Soli-Konto bei der Roten Hilfe Kiel überweisen. Die aufgrund von Corona ausgefallene Soli-Party in Kiel wird definitv nachgeholt, um nochmal ordentlich zu feiern.
Bis dahin!
FreeToto-Soligruppe & Rote Hilfe OG Kiel am 17.04.2020
Update 16.04.2020 zum Prozess gegen Toto/Urteil
Der Prozess von Toto hat ein Ende gefunden. Er wurde heute im Berufungsprozess zu 1 Jahr und 2 Monaten auf 4 Jahre Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss Toto eine Geldstrafe von 1.000 EUR an ein gemeinnütziges Projekt zahlen und 50 % der Prozesskosten tragen.
Das bedeutet: Toto muss NICHT in den Knast!
Dies lässt sich als Teilerfolg verbuchen, denn Ziel war es, unseren Genossen vor einer Haftstrafe zu bewahren.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um ein politisch motiviertes Urteil ohne eindeutige Beweise und voller widersprüchlicher Zeugenaussagen handelt.
Wir danken allen Unterstützer*innen, die sich vor Ort nicht von der Polizei haben einschüchtern lassen und ihre Solidarität mit Toto zum Ausdruck gebracht haben!
Freiheit für alle politischen Gefangenen – Kampf ihrer Klassenjustiz!
Ein ausführlicher Bericht zu Prozess, Urteil und Kundgebung folgt morgen.
Free Toto – Soligruppe & Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel am 16.04.2020
Update 17.12.2019 zum Prozess gegen Toto und Spendenkonto
Das schriftliche Urteil wurde am 17.12.2019 zugestellt, mehr als drei Monate (!) nach der Verhandlung gegen unseren Genossen.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung eingelegt. Somit stellt sich leider die Frage nach einem Revisionsgrund nicht mehr. Bald werden wir erfahren, vor welche Berufungskammer es gehen wird.
Gerade jetzt wo der Prozess in die nächste Runde geht ist es wichtig dran zu bleiben und breite Solidarität für Toto zu organisieren!
Falls ihr also ein paar Euro über habt und uns und Toto helfen wollt, könnt ihr gerne auf das Konto der Roten Hilfe Kiel spenden. Alle Spenden mit dem Verwendungszweck “Free Toto” werden für Anwalts- und Prozesskosten verwendet.
Gemeinsam in ein kämpferisches und solidarisches Jahr 2020! Kampf ihrer Klassenjustiz!
Spendenkonto: Rote Hilfe Kiel
Verwendungszweck: “Free Toto”
DE 92 4306 0967 4007 2383 30
GLS Gemeinschaftsbank eG
Der Hintergrund:
Am Freitag, den 06.09.2019 wurde unser Genosse Toto nach 9, teils sehr kurzen Verhandlungstagen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Aber zurück zum Anfang.
Im März 2018 trudelte eine sehr fragwürdige Anklageschrift bei unserem Genossen ein. Es war die Rede von einem mutmaßlichen Flaschenwurf, für den er verantwortlich sein soll; zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Grund dafür war die Festnahme am Rande einer nächtlichen Spontandemo im Nachklang der „Welcome to Hell-Demonstration“ am 06.07.2017 im Hamburger Schanzenviertel. Die Bullen griffen die Versammlung an und zerschlugen sie. Es gab weder eine Ankündigung noch einen Grund dafür, da die Demo völlig friedlich verlief. In diesem Durcheinander wurde Toto festgenommen und unter Schmerzgriffen zu Boden gebracht, obwohl es auch für dieses Vorgehen keinerlei Rechtfertigung gab. Da die Anklage sich recht schwammig anhörte und es laut dieser eigentlich keinen richtigen Beweis für die Tat gab, gingen wir erstmal recht positiv an den Prozess heran. Wir veranstalteten eine NoG20-Soli-Party, da wir uns natürlich im Klaren waren, dass der Genosse auf jeden Fall mit Anwaltskosten zu rechnen hat. Diese verlief sehr gut und wir starteten im Mai 2019 mit viel Rückenwind in den Prozess.
Die ersten Verhandlungstage waren davon geprägt, reichlich Videomaterial zu begutachten. Auf keinem einzigen Video war der Genosse zu erkennen, es gab kein einziges belastendes Video. Nein, ein ganz anderes Bild war zu erkennen: wir sahen eine rechtswidrige Auflösung einer Demo und prügelnde Bullen, doch Richter Hinkelmann war von Tag 1 an parteiisch und ihm war klar, wer der Übeltäter war. Weiter ging es mit den Aussagen der beiden Bullen. Der festnehmende Beamte konnte sich anscheinend noch 2 Jahre später erinnern, als wäre die Festnahme gestern gewesen. Er beschrieb detailreich Einzelheiten, die nicht einmal in seinen Berichten vom Tag der Festnahme standen. Unter Anderem von einem schwarzen Fischerhut, an dem er unseren Genossen identifiziert haben möchte. Dieser tauchte jedoch weder in Berichten noch im nicht existenten Durchsuchungsprotokoll auf. Der Fischerhut kam somit zum ersten Mal bei der Verhandlung zur Sprache.
Weiterhin entdeckten unsere Anwälte komplett gleiche Sätze in unterschiedlichen Berichten des Polizeibeamten. Es wirkte so, als wären sie voneinander abgeschrieben – so etwas ist selbst laut internen Polizeianweisungen nicht zulässig. Auch das war dem Richter völlig egal. Doch der Berliner Bulle erzählte weiter seine Märchen, dichtete belastende Dinge hinzu und ihm wurde Glauben geschenkt. Der zweite Zeuge, gleichzeitig ein Truppführer der 22. Berliner Hundertschaft, konnte sich kaum erinnern und nur noch mutmaßen, was passiert war. Doch auch er belastete unseren Genossen. Von Anfang an ging es hier nicht um Gerechtigkeit, sondern die Vertreter*innen der bürgerlichen Klassenjustiz wollten um jeden Preis verurteilen, was die Verteidigung in ihren Abschlussplädoyers immer wieder betonte. Dabei entlarvt sich der bürgerliche „Rechtsstaat“ selbst als ein Instrument der Herrschenden, in dem er ohne eine handfeste Beweislage verurteilt. Dieser Prozess ist genau wie die anderen G20-Prozesse und die extreme Polizeigewalt während der Proteste ein Mittel der Repression und Abschreckung gegenüber linken Aktivist*innen.
Wir fassen zusammen: Unser Genosse wurde verurteilt aufgrund zweifelhafter Aussagen zweier Bullen unter einer sehr fragwürdigen Beweisführung und dem Willen der Staatsanwaltschaft und des Richters, um jeden Preis eine Verurteilung herbeizuführen und Toto in den Knast zu schicken. Weiterhin wurde ihm die Bewährung verwehrt, da er während des gesamten Prozesses (vorbildlicherweise!, Anm. d. Redaktion) schwieg und Richter Hinkelmann keine positive Sozialentwicklung des Genossen feststellen wollte. Kurz dazu: Der Genosse ist seit seinem Schulabschluss berufstätig und setzt sich seit Jahren unter anderem als Betriebsrat für die Rechte seiner Kolleg*innen, sowie für die Menschen in seiner Umgebung und eine bessere, gerechtere Welt ein.
Wir sagen: Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz – United we stand!
Diese Verurteilung ist ein weiterer Angriff auf die gesamte politische Linke. Diese Veruteilung ist ein Angriff auf uns alle. Es ist ein Angriff auf alle Antifaschist*innen, ein Angriff auf alle Antikapitalist*innen, ein Angriff auf alle Gerwerkschafter*innen, ein Angriff auf alle Menschen, die einstehen für eine bessere, gerechtere Welt ohne Unterdrückung, ohne Ausbeutung und ohne Krieg.
Getroffen hat es einen, gemeint sind wir Alle – #freetoto!
Warum “Free Toto”?
Unser Genosse Toto ist zwar schon verurteilt, momentan aber zum Glück noch auf freiem Fuß, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Wir haben uns trotzdem für den Kampagnentitel „Free Toto” entschieden, da es uns darum geht, ihn in Freiheit zu behalten und wenn möglich vor dem Knast zu bewahren. Doch auch falls der Worst-Case eintreten sollte und Toto in den Knast muss, werden wir ihn mit all unserer Kraft unterstützen. Hier sind wir alle gefragt!
Warum der Fischerhut?
Das Kampagnenlogo, der Fischerhut, ist das Symbol für die Absurdität des Prozesses gegen Toto. Einer der Hauptzeugen, der Bulle, der unseren Genossen festgenommen hat und aufgrund dessen Aussage Toto verurteilt wurde, hat behauptet, ihn anhand eines schwarzen Fischerhuts identifiziert zu haben. Er betonte sogar, dass er „das Gesicht des Beschuldigten nicht richtig erkannt” und ihn hauptsächlich an dem „auffälligen, schwarzen Fischerhut” identifiziert hätte.
Bevor er dies im Prozess aussagte, tauchte der Fischerhut nirgendwo auf. Er tauchte nicht in dem Bericht des Bullen auf und ist auch sonst nirgendwo aufgeführt. Es existiert KEIN Durchsuchungsprotokoll (obwohl das nach Festnahmen normalerweise Standard ist).
Im Klartext heißt das: 1 Jahr und 4 Monate Knast für einen „schwarzen Fischerhut” der nie bei unserem Genossen gefunden wurde und der im Prozess das erste Mal auftauchte. 1 Jahr und 4 Monate Haft für die Teilnahme an einer Demonstration.
Das zeigt umso mehr, dass es sich bei dem Prozess gegen unseren Genossen um ein Racheurteil gegen die gesamten antikapitalistischen Proteste bei G20 in Hamburg handelt.
Für uns ist der Fischerhut ein Symbol des Widerstands gegen dieses unmenschliche System, das mit seinen Kriegen, der Ausbeutung von Mensch und Natur nur Zerstörung, Tod und Elend für die meisten Menschen mit sich bringt. Er ist Ausdruck und Protest gegen den Unrechtsstaat, in dem wir leben!
Was könnt ihr tun?
Jede Form von Unterstützung und Solidarität ist wichtig!
Um die Kampagne und unseren Genossen zu unterstützen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eurer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Ein paar Vorschläge für praktische Solidarität haben wir für euch zusammengefasst:
- Teilt und verbreitet unsere Beiträge, sprecht mit euren Genoss*innen, Freud*innen über den Fall und macht die Kampange bekannt, damit möglichst viele Leute von dem Verfahren und der Repression gegen unseren Genossen mitbekommen.
- Zeigt euch solidarisch, macht Solidaritätsfotos, schickt uns Solidaritätsbekundungen o.ä., zeigt dem Genossen, dass er nicht alleine ist!
- Wenn ihr könnt: unterstützt uns mit Spenden, Antirepressionsarbeit ist leider nicht umsonst. Die Anwält*innen müssen bezahlt werden, Infomaterial usw. kostet einen Haufen Geld und und und… Dabei ist egal, wieviel ihr spendet. Jeder Cent und jeder Euro zählt!
- Tretet der Roten Hilfe e.V. bei. Die Rote Hilfe ist eine strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation, die seit Jahrzehnten politisch Verfolgten (Linken) in der BRD politisch, juristisch und finanziell zur Seite steht und sie unterstützt.
Für mehr Infos und Anfragen wendet euch an uns:
Per Mail: freetoto@riseup.net oder an die Ortsgruppe der Roten Hilfe Kiel: kiel@rote-hilfe.de
Im Web: https://freetoto.noblogs.org
Instagram: http://instagram.com/free.toto_
Spendenkonto: Rote Hilfe Kiel
Verwendungszweck: “Free Toto”
DE 92 4306 0967 4007 2383 30
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