Interview mit der jungen Welt vom 10.09.2019

Besondere Härte

Hamburger Gericht verurteilt G-20-Gegner zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung. Ursache womöglich Aussageverweigerung

“In Hamburg hat ein Gericht erneut ein unverhältnismäßig hartes Urteil gegen einen Gegner des G-20-Gipfels im Juli 2017 in der Hansestadt gefällt. Ein linker Aktivist aus Kiel wurde vom Amtsgericht Hamburg-Mitte am Freitag wegen des angeblichen Wurfs einer Flasche, die niemanden getroffen hat, zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. »Das ist ganz klar ein politisches Urteil«, erklärte der Kieler, der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht namentlich genannt werden will, am Montag gegenüber junge Welt. Wie in anderen G-20-Verfahren war die Zuordnung der Tat zu dem Angeklagten keineswegs eindeutig, und das Urteil fußte letztlich nur auf der Aussage eines einzigen Polizeibeamten.

In dem Prozess ging es um einen Vorfall im Schanzenviertel in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli im Anschluss an die von der Polizei am Hafenrand zerschlagenen »Welcome to hell«-Demo. An der Kreuzung Altonaer Straße/Max-Brauer-Allee kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten, bei der die fragliche Flasche geworfen worden sein soll. Der jetzt zu einer Haftstrafe verurteilte Aktivist war von zwei Polizeibeamten wegen dieses angeblichen Wurfes festgenommen und mit einem Gefangenentransporter weggebracht worden. Er sei dann aber nicht in die Gefangenensammelstelle (Gesa) im Stadtteil Neuland gebracht, sondern kurz vorher auf freien Fuß gesetzt worden, sagte der Kieler im Gespräch mit jW. »Im Verfahren wurde behauptet, man habe mir einen Platzverweis erteilt. Daran erinnere ich mich aber nicht, und es gibt nirgendwo dazu einen Vermerk.«

An den neun Verhandlungstagen wurden die zwei Polizeibeamten als Zeugen vernommen, die für die Festnahme verantwortlich waren. Nur einer von ihnen wollte sich eindeutig darauf festlegen, dass der Angeklagte die Flasche geworfen habe. Er habe ihn an einem schwarzen Fischerhut wiedererkannt, sagte der Beamte vor Gericht. »Von einem solchen Hut ist aber vorher nirgendwo die Rede gewesen, und es wurde auch keiner sicher gestellt«, erklärte der Aktivist. Das spielte für den Richter am Ende aber ebensowenig eine Rolle wie Videoaufnahmen des Geschehens im Schanzenviertel.

»So wie der Ablauf auf diesen Aufnahmen zu erkennen ist, kann ich es eigentlich nicht gewesen sein«, sagte der noch nicht rechtskräftig Verurteilte. Er vermutet, dass die Strafe vor allem deshalb so hart ausfiel, weil er im Verfahren nicht selbst ausgesagt hatte und nicht bereit gewesen war, sich für die ihm vorgeworfene Tat zu entschuldigen. »Das hat mir der Richter offenbar übel genommen«, sagte der Protestteilnehmer. Auch dass er sich in Kiel in seiner Firma als Betriebsrat engagiert, wurde ihm nicht positiv angerechnet. Die Verteidigung hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Bei ähnlicher Beweislage sind bereits diverse G-20-Urteile in der nächsten Instanz kassiert worden. Unterstützung für den Aktivisten kam am Freitag von der Gruppe »Roter Aufbau Hamburg«, die auf ihrer Facebook-Seite das Urteil kritisierte. »Beide belastenden Polizeiaussagen widersprechen sich, und das Video widerspricht beiden, aber dem Richter reicht es, jemanden in den Knast zu schicken«, heißt es in der Erklärung. Es sei »vollkommen unklar, wo diese angebliche Flasche aufgetroffen ist, wo sie hinfliegen sollte oder ob es den Wurf überhaupt gab«. Dennoch habe der Richter eine versuchte Körperverletzung gesehen. Die »Klassenjustiz« arbeite in diesem Fall »ganz klar« nicht unabhängig den G-20-Gipfel auf, sondern übe Rache, konstatiert die Gruppe in ihrer Erklärung.

Unterdessen sieht es in einem anderen G-20-Verfahren, dem »Elbchaussee-Prozess« vor dem Landgericht Hamburg, jetzt doch danach aus, als könnte es zu einer Verurteilung der fünf Angeklagten kommen. Vier von ihnen wird lediglich die Teilnahme an einem Aufzug am Morgen des 7. Juli 2017 durch Altona vorgeworfen und als Beihilfe ausgelegt. Zuletzt sah es nach Freisprüchen für sie aus. Doch nun berichtete die Unterstützergruppe »United we stand«, die über den Ablauf des nicht öffentlichen Verfahrens Informationen erhält, auf ihrer Internetseite: Das Gericht tendiere dazu, auch die Schäden in der Neuen Großen Bergstraße den Angeklagten zuzurechnen, obwohl sie den Aufzug bereits vorher verlassen hatten. Psychische Beihilfe könne ja noch »fortwirken«, erklärte die Kammer demnach.”

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